Unterrichtsentgelte!

Die Mitgliedsgemeinden:
Füssen, Halblech, Hopferau, Lechbruck, Rieden, Roßhaupten, Rückholz, Schwangau und Seeg

Schuljahr 2023/2024
Reduziertes Entgelt für Schüler aus Mitgliedsgemeinden
Unterrichte Minuten Jahr Quartal Monat
Eltern-Kind 45 237,00 € 59,25 € 19,75 €
Früherziehung I u. II 45 237,00 € 59,25 € 19,75 €
Grundausbildung 45 237,00 € 59,25 € 19,75 €
Einzelunterricht 45 1.185,00 € 296,25 € 98,75 €
Einzelunterricht 30 790,00 € 197,50 € 65,83 €
2er Gruppe 45 592,50 € 148,13 € 49,38 €
3er Gruppe 45 395,00 € 98,75 € 32,92 €
4er Gruppe 45 296,25 € 74,06 € 24,69 €
4er Gruppe 60 395,00 € 98,75 € 32,92 €
Gruppen 5-9 45 237,00 € 59,25 € 19,75 €
Gruppen ab 10 45 158,00 € 39,50 € 13,17 €
Schuljahr 2023/2024
Reguläres Entgelt für auswärtige Schüler und Erwachsene
Unterrichte Minuten Jahr Quartal Monat
Eltern-Kind 45 395,00 € 98,75 € 32,92 €
Früherziehung I u. II 45 395,00 € 98,75 € 32,92 €
Grundausbildung 45 395,00 € 98,75 € 32,92 €
Einzelunterricht 45 1.975,00 € 493,75 € 164,58 €
Einzelunterricht 30 1.316,67 € 329,17 € 109,72 €
2er Gruppe 45 987,50 € 246,88 € 82,29 €
3er Gruppe 45 658,33 € 164,58 € 54,86 €
4er Gruppe 45 493,75 € 123,44 € 41,15 €
4er Gruppe 60 658,33 € 164,58 € 54,86 €
Gruppen 5-9 45 395,00 € 98,75 € 32,92 €
Gruppen ab 10 45 263,33 € 65,83 € 21,94 €
Wichtige Hinweise zur Satzung und Entgeltordnung

Mitgliedsgemeinden sind: Füssen, Halblech, Hopferau, Lechbruck, Rieden, Roßhaupten, Rückholz, Schwangau und Seeg.
Als Erwachsene gelten alle Volljährigen mit Ausnahme von Schülerinnen und Schüler (Vollzeitunterricht), Studierenden (Vollzeitstudium), und Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Eine Ermäßigung der Gebühren wird auf Antrag als Geschwister- Mehrfach- und Sozialermäßigung gewährt.
Geschwisterermäßigung:
1. Kind, 10%, 2. Kind, 20%, 3. Kind, 30%.
Die Ermäßigungen gelten nicht in Verbindung mit den musikalischen Grundfächern.
Die Unterrichtsgebühren werden in vier Raten im Oktober, Januar, April und Juli des Schuljahres von der Sing- und Musikschule Füssen eingezogen.

Wichtige Hinweise zur Satzung und Entgeltordnung

Entfällt der Unterricht wegen Krankheit des Schülers, wird der Unterricht nicht nachgeholt. Ist eine Lehrkraft erkrankt, wird ab der vierten ausgefallenen Unterrichtsstunde jede weitere mit der letzten Abbuchung des Schuljahres verrechnet.

Die Unterrichtsstunden sind bei Verhinderung des Schülers nicht auf Geschwister oder Angehörige übertragbar.
Die Schüler sind verpflichtet durch regelmäßiges Üben den wöchentlichen Unterricht vorbereitet zu besuchen.

Eine Anmeldung ist verbindlich und kann aus verwaltungstechnischen Gründen nur mit einer Ermächtigung zum Einzug der Gebühren angenommen werden. Ein Austritt während des Schuljahres ist nur in Ausnahmefällen (längere Krankheit, Umzug) möglich. Ausgenommen ist bei Neueinsteigern die Probezeit (Schulbeginn bis 30. November).